Ein aufmerksamer Zeuge hat am frühen Mittwochmorgen, 14. Februar 2024, die Polizei gerufen, weil er den Verdacht hatte, auf einem Tankstellengelände in Gelsenkirchen-Feldmark einen betrunkenen Autofahrer gesehen zu haben. Augenscheinlich habe der verdächtige Mann Desinfektionsmittel aus einer Flasche getrunken, bevor er das Gelände mit quietschenden Reifen verließ.
Die Beamten kontrollierten das Fahrzeug schließlich um 1 Uhr auf der Feldmarkstraße. Als der Fahrer das Fenster runterließ, kam den Beamten unmittelbar ein starker Geruch von Desinfektionsmittel entgegen. Als sie den Recklinghäuser baten auszusteigen, konnte der sich nicht auf den Beinen halten und musste sich am Auto festhalten.
Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 5,24 Promille. Die Beamten brachten den Mann zur Wache, wo ihm ein Arzt eine Blutprobe entnahm. Außerdem stellten sie den Führerschein des 23-Jährigen sicher und untersagten ihm selbstverständlich die Weiterfahrt.
Die dringende Warnung, keine Mittel zu sich zu nehmen, die die Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigen können, hat selbstverständlich Bestand. Dazu gehören insbesondere Flüssigkeiten, Pulver oder Tabletten, die nicht für den Verzehr geeignet sind, wie beispielsweise Desinfektionsmittel. Die Einnahme solcher Mittel kann unvorhersehbare gesundheitliche Folgen haben, gegebenenfalls sogar tödliche.
(Quelle: Polizei Gelsenkirchen, Foto: Symbolbild/ nrw-aktuell.tv)