Am Montagnachmittag, 5. Juni 2023, ist gegen 15.35 Uhr erneut ein Kind durch den Zusammenstoß mit einem E-Scooter schwer verletzt worden. Nach bisherigen Ermittlungen erfasste eine 17 Jahre alte Gelsenkirchenerin das junge Mädchen auf der als Fußgängerzone ausgewiesenen Bahnhofstraße in der Gelsenkirchener Altstadt. Die Jugendliche befuhr die Einkaufsstraße zusammen mit einer 16 Jahre alten Freundin auf einem Leih-Roller, als es zum Zusammenstoß kam.
Rettungskräfte brachten das zweijährige Kind zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus. Auch die Scooter-Fahrerin verletzte sich bei dem Zusammenprall, allerdings nur leicht.
In den vergangenen Tagen gab es bereits zwei weitere Unfälle, bei denen E-Scooter eine Rolle spielten. Am Freitag, 2. Juni 2023, wurde ein zwei Jahre alter Junge bei einem Zusammenstoß ebenfalls schwer verletzt. Am Sonntag, 4. Juni 2023, kam es zu einem Zusammenstoß zwischen einem Scooter-Fahrer und einem Fußgänger in Schalke.
Die Polizei appelliert: Gegenseitige Rücksichtnahme ist ein Garant für die sichere Teilnahme am Straßenverkehr. Grundsätzlich ist das Fahren mit E-Scooter und sonstigen Fahrzeugen in reinen Fußgängerzonen verboten. Verboten und gefährlich ist es außerdem, mit mehreren Personen auf einem E-Scooter unterwegs zu sein. Seien Sie umsichtig, wenn Sie im Straßenverkehr unterwegs sind. Wenn es zu einem Unfall kommt, leisten Sie Erste Hilfe und rufen Sie Polizei und Feuerwehr.
Aufgabe der Polizei ist es unter anderem, Gefahren abzuwehren. Dazu führen wir auch regelmäßig Kontrollen von E-Scooter-Fahrern durch und leiten, wenn nötig, Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren ein.
(Quelle: Polizei Gelsenkirchen, Foto: Symbolbild / nrw-aktuell.tv)