Am Freitag (6. Mai) hat die Duisburger Polizei zwei mobile Videobeobachtungsanlagen am Hamborner Altmarkt in Betrieb genommen. Polizeipräsident Alexander Dierselhuis hat diese Maßnahme zunächst für die Dauer von vier Wochen angeordnet: "Wenn die Regeln des Rechtsstaats so missachtet werden, wie am vergangenen Mittwoch (wir berichteten), muss der Staat Flagge zeigen. Videokameras an dieser Örtlichkeit sind ein sinnvoller Baustein, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in diesem Stadtteil zu erhöhen. Gleichzeitig werden wir die Präsenz unserer Kräfte vor Ort verstärken."
Die beiden polizeieigenen Beobachtungsanlagen stehen am nördlichen Ende des Hamborner Altmarkts (mit Blick auf den nördlichen Teil des Marktplatzes und die Richterstraße) sowie mittig auf dem Altmarkt (mit Blick auf den südlichen Teil des Platzes, die Jägerstraße, Parallel- und Alleestraße). Über die Kameras, die sich auf zwei Anhängern befinden, werden Videobilder zur Polizeiwache Hamborn übersendet und dort von geschulten Mitarbeitern live beobachtet und bewertet. Sollten hierbei Straftaten beobachtet werden, können umgehend Einsatzkräfte alarmiert werden. In solchen Fällen werden die Videoaufzeichnungen als Beweismittel für ein Strafverfahren gesichert. Ohne besondere Vorkommnisse werden die aufgezeichneten Daten nach 14 Tagen automatisch gelöscht.
Die rechtliche Grundlage für die Datenerhebung durch den Einsatz solcher Videobeobachtungsanlagen ergibt sich aus Paragraf 15 a des nordrhein-westfälischen Polizeigesetzes. Private Wohnbereiche werden von der Anlage ausgeblendet und sind somit vor einer Beobachtung geschützt; in Bereichen einer Versammlung wird die Beobachtung ausgeschaltet.
(Quelle/ Fotos: Polizei Duisburg)