Am frühen Donnerstagmorgen (19.08.) kontrollierten Beamte der Bundepolizei Aachen einen 31-jährigen Algerier im Aachener Hauptbahnhof. Die Person konnte weder einen Ausweis noch sonstige Dokumente vorlegen, welche seine Identität beinhalten. Die Person wurde daraufhin zur Dienststelle am Hauptbahnhof verbracht und erkennungsdienstlich behandelt. Hierbei stellte sich heraus, dass der 31-Jährige kein unbekannter ist. Er hatte sich, seit seiner Ersteinreise im Jahr 2015, 6 verschiedene Identitäten zugelegt. Unter diesen Identitäten lagen verschiedene Fahndungsnotierungen ein.
Ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Stade wegen Diebstahls hätte durch Zahlung von 1284,-EUR abgewendet werden können, da die Person die Summe aber nicht begleichen konnte, muss er jetzt eine Freiheitsstrafe von 120 Tagen antreten. Weiterhin lagen noch 4 Fahndungen zur Aufenthaltsermittlung wegen Diebstahls, Wohnungseinbruchs, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie Erschleichens von Leistungen von verschiedenen Staatsanwaltschaften (u.a. Hamburg und Hannover) vor.
Als Abschluss der Fahndungsnotierungen konnte noch eine Einreiseverweigerung aus der Schweiz festgestellt werden. Nach Beendigung aller polizeilicher Maßnahmen, inklusive einer Strafanzeige wegen des unerlaubten Aufenthalts im Bundegebiet, wurde die Person dem polizeilichen Gewahrsamsdient des Polizeipräsidiums Aachen übergeben.
(Quelle: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, Foto: Symbolbild)