Der Kapitän eines Tankmotorschiffs musste am Samstagnachmittag (19. Juni, 16:30 Uhr) einen sogenannten Not-Stopp durchführen, weil zwei Schwimmer seinen Fahrweg im Rhein-Herne-Kanal (RHK-km 20) blockierten. Dazu legte der Schiffsführer bei laufender Fahrt den Rückwärtsgang ein, um eine Kollision mit den Badenden zu verhindern. Als die Schiffsbesatzung die Schwimmer darauf ansprach, kam es zunächst zum verbalen Streit. Infolge dessen bewarfen mehrere Unbekannte von Land aus das Schiff mit Steinen und trafen einen Matrosen.
Der Mann wurde nicht verletzt. Streifenpolizisten aus Essen und Gelsenkirchen fahndeten erfolglos am Ufer nach der Personengruppe. Die Wasserschutzpolizei erstattete Anzeigen wegen des gefährlichen Eingriffs in den Schiffsverkehr und sucht Zeugen, die Hinweise zu den Schwimmern und Steinewerfern geben können. Das Zentrale Kriminalitätskommissariat der Wasserschutzpolizei Duisburg ist unter 0203 2800 zu erreichen.
Das Schwimmen und Baden in den Kanälen ist grundsätzlich verboten. Laut Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt wird es lediglich geduldet, solange der Schiffsverkehr nicht behindert oder gestört wird. Im Bereich von Brücken, Schleusenanlagen oder Häfen ist das Baden absolut verboten und Verstöße werden verfolgt und zur Anzeige gebracht.
(Quelle: Polizei Duisburg, Foto: Symbolbild)