Am 25. Mai 2021 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund eine Pizzeria in Gelsenkirchen. Die beiden angetroffenen indischen Arbeitnehmer waren mit Zubereitungsarbeiten beschäftigt. Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen indische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit berechtigt.
Beide Personen konnten sich nicht mit einem gültigen Pass oder Aufenthaltstitel ausweisen, der zum Aufenthalt bzw. zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Zollbeamten nahmen die Männer im Alter von 21 und 22 Jahren vorläufig fest. Es wurden Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts gegen sie eingeleitet. Über den weiteren Verbleib der Männer entscheidet nun die zuständige Ausländerbehörde.
Den Arbeitgeber der Beschuldigten erwarten nun Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich.
Die illegale Beschäftigung von Ausländern ist eine besonders bittere Form der Schwarzarbeit. Die Arbeitnehmer befinden sich in absoluter Abhängigkeit, können ihre Rechte auf Mindestlohn und normale Arbeitsbedingungen kaum selber durchsetzen, haben keine Unfall- und Krankenversicherung.
(Quelle: Hauptzollamt Dortmund, Foto: Symbolbild)