Am 10. Mai 2021 prüften Beamte einer Kontrolleinheit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund ein Bauvorhaben in Datteln. Unter den angetroffenen Arbeitern befanden sich fünf georgische Staatsangehörige, die als Bauhelfer beschäftigt wurden.
Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen georgische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der sie zur Ausübung einer Tätigkeit berechtigt. Über einen gültigen Aufenthaltstitel für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verfügten sie jedoch nicht.
Die Zollbeamten nahmen die Männer im Alter von 43, 41, 40, 38 und 37 Jahren daher vorläufig fest. Gegen sie wurden Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet.
Über den weiteren Verbleib der Männer entscheidet nun die zuständige Ausländerbehörde. Den Arbeitgeber der Beschuldigten erwarten Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung.
(Quelle/ Symbolbild: Hauptzollamt Dortmund)