Leider handelt es sich um keinen Aprilscherz, den zwei Rettungssanitäter am Mittwochmittag (31.03.2021) Troisdorfer Polizeibeamten schilderten und fassungslos macht. Die beiden waren gegen 14.00 Uhr mit ihrem Rettungswagen (RTW) mit Blaulicht und Einsatzhorn auf dem Weg zu einem Einsatz. In der Elisabethstraße in Troisdorf (Rhein-Sieg-Kreis) mussten sie ihre Einsatzfahrt unterbrechen, weil ein PKW nach Angaben der Fahrerin etwas außerhalb der vorgegebenen Parkbucht stand und der RTW aufgrund der verbleibenden Fahrbahnbreite nicht mehr daran vorbei passte.
Über den Außenlautsprecher wurde der Fahrer des Wagens gesucht und gebeten sein Fahrzeug zu versetzen. Nach kurzer Zeit erschien ein 60-jähriger Mann und gab sich als Fahrer des Autos zu erkennen. Der Troisdorfer schaute sich die Verkehrssituation an und war der Meinung, dass der Rettungswagen durch die Engstelle passen würde und die Fahrerin mit der Größe des Fahrzeuges wohl überfordert sei. Seinen Wagen stellte er trotz Aufforderung nicht beiseite.
Die 24-jährige Rettungssanitäterin musste daraufhin den RTW rückwärts aus der Elisabethstraße setzen und dann über einen Umweg zur Einsatzstelle in der Nachbarschaft fahren. Beim Eintreffen der Polizei an der mutmaßlichen Engstelle, war der PKW ordnungsgemäß in der Parkbucht abgestellt. Die Polizei hat ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Nötigung gegen den 60-Jährigen eingeleitet.
Blaues Blinklicht in Verbindung mit dem Einsatzhorn darf laut § 38 StVO nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, Menschenleben zu retten oder schwere Gesundheitsschäden abzuwehren. Es ordnet an: Alle anderen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen!! Ob durch die Verzögerung Nachteile in dem ursprünglichen Rettungseinsatz eingetreten sind, ist hier nicht bekannt.
(Quelle: Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis, Foto: Symbolbild)