Die Polizei erhielt am Donnerstagvormittag (15.04.) den Anruf einer besorgten Bürgerin, die angab, dass sich an der Further Straße ein Mann mit einer Schusswaffe aufhalte. Umgehend fuhr ein Streifenwagen zur Einsatzörtlichkeit und traf auf den beschriebenen jungen Mann. Schnell gelang es Beamten der Polizeiwache Neuss, den Beschriebenen widerstandslos zu "entwaffnen". Die Pistole stellten die Einsatzkräfte sicher.
Der junge Mann musste vorerst die Beamten zur Wache begleiten. Es stellte sich heraus, dass es sich bei der Waffe um eine Softairpistole handelte, die einer echten Schusswaffe täuschend ähnlich sieht. Der 20-Jährige gab an, dass er im Rahmen der Mottowoche seiner Schule für das Thema "Mafia" die Waffe mit sich führte. Die Ordnungshüter klärten ihn auf, dass alleine das Mitführen einer solchen Waffe in der Öffentlichkeit nach dem Waffengesetz verboten ist. Den Abiturienten erwartet nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Die Polizei muss bei solchen Einsätzen zunächst davon ausgehen, dass es sich um echte und somit gefährliche Waffen handelt. Zum Eigenschutz und zum Schutz der Bevölkerung müssen Beamte entsprechend reagieren. So kann aus dem verbotenen, "spielerischen" Umgang schnell tödlicher Ernst werden. Anscheinswaffen sind Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild wie Feuerwaffen aussehen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden. Diese Anscheinswaffen dürfen nicht in der Öffentlichkeit geführt werden. Ein Verstoß gegen dieses Verbot stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz dar.
(Quelle/ Foto: Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss)