Gegen 20:30 Uhr am Samstag (10.04.), wurde der Polizei in Lünen-Brambauer (Kreis Unna) eine Party in einem Mehrfamilienhaus gemeldet. In der Wohnung trafen die Beamten auf die Bewohnerin sowie zehn weitere Personen und ein Kleinkind. Einige der Gäste waren offenbar bereits stark alkoholisiert. Niemand trug eine Mund-Nasen-Bedeckung.
Mehrere verhielten sich zudem aggressiv und beleidigend gegenüber den Beamten, unterschritten mehrfach bewusst den Mindestabstand und weigerten sich, eine Maske aufzusetzen. Die Beamten entschlossen sich, die Party aufzulösen und die Gäste der Wohnung zu verweisen.
Besonders drei Männern (31, 34 und 39) passten diese Maßnahmen überhaupt nicht. Der 31-Jährige verließ zwar zunächst das Haus, jedoch nur unter konstanten Beleidigungen gegenüber den Beamten. Draußen wollte er zudem die Örtlichkeit nicht verlassen, weshalb ihn die Beamten zur Durchsetzung des Platzverweises und Verhinderung weiterer Straftaten in Gewahrsam nehmen wollten. Dies wiederum wollte der 34-Jährige verhindern und ging mit geballten Fäusten auf einen der Beamten zu. Dieser bemerkte den Angreifer und konnte mit einem Schlag mit dem Schlagstock den Angriff verhindern. Der Lüner wollte ihm diesen anschließend entreißen. Bei der entstandenen Rangelei fielen er und der Beamte zu Boden. Der Beamte wurde schwer verletzt.
Beamtin und ein Beamter zusätzlich verletzt
Unterstützungskräften gelang es schließlich beide Männer in Gewahrsam zu nehmen. Daran hinderte sie auch die zwischenzeitliche Flucht des 31-Jährigen nicht. Zudem nahmen sie den 39-Jährigen, der sich während des Einsatzes sehr aggressiv verhielt, zur Verhinderung von Straftaten in Gewahrsam. Zusätzlich zu dem schwer verletzten Beamten zogen sich eine Beamtin und ein Beamter bei dem Einsatz leichte Verletzungen zu.
Neben den Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen der Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung fertigten die Einsatzkräfte Strafanzeigen wegen des Verdachts des Widerstands gegen bzw. tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte. Die drei Männer erwarten nun entsprechende Strafverfahren.
(Quelle: Polizei Dortmund, Foto: Symbolbild)