Einen nicht ganz alltäglichen Fahndungserfolg konnte die Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn in der Nacht auf Donnerstag (18.03.) verbuchen: Gegen 01:30 Uhr kontrollierten Beamte der Bundespolizei im Rahmen der Ausreise eines Fluges nach Istanbul einen niederländischen Staatsangehörigen. Eine durchgeführte Fahndungsabfrage ergab einen offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Passau zur Strafvollstreckung wegen Betruges über anderhalb Jahre Freiheitsstrafe.
Neben seinem richtigen Namen führte der Gesuchte laut Fahndungssystem jedoch noch neun weitere Aliasnamen, unter denen er in der Vergangenheit aufgetreten war. So wunderte es die Beamte denn auch nur wenig, als sie im Rahmen einer Durchsuchung eine Kreditkarte fanden, die nicht auf 39-Jährigen sondern auf einen anderen Namen ausgestellt worden war.
Doch auch die neun Scheinidentitäten konnten den Mann nicht vor der Festnahme bewahren: Kräfte der Bundespolizei übergaben ihn nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen zuständigkeitshalber an den Gewahrsamsdienst der Kölner Polizei. Nach Anrechnung von Untersuchungshaft und vorläufiger Festnahme erwartet den Niederländer nun eine Restfreiheitsstrafe von rund elf Monaten.
(Quelle: Bundespolizei, Foto: Symbolbild/Archiv)