Nach Köln und Düsseldorf, wird es vom 13. Januar, 14 Uhr bis 20. Januar, 6 Uhr, eine Waffenverbotszone in den Hauptbahnhöfen Essen sowie Mülheim an der Ruhr geben. Zuwiderhandlungen gegen das Verbot können mit einem Platzverweis, Haus- und Beförderungsverbot sowie Zwangsgeld geahndet werden.
Trotz der Maßnahmen im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie und den damit einhergehenden rückläufigen Fahrgastzahlen im Nah- und Fernverkehr, sowie Schließungen von Diskotheken und Nachtclubs, verzeichnet die Bundespolizei keinen nennenswerten Rückgang der Gewaltdelikte in den genannten Hauptbahnhöfen. Im letzten Halbjahr registrierte die Bundespolizei in Essen und Mülheim a.d.R. eine hohe zweistellige Zahl an Fällen, in denen Waffen eingesetzt oder mitgeführt worden sind.
Dabei kamen auch immer wieder gefährliche Gegenstände zur Anwendung. Einsatzkräfte stellten Messer in verschiedenen Größen und Ausführungen (Gürtelmesser, Scheckkartenmesser, Butterflymesser, Einhandmesser, Wurfmesser usw.), aber auch andere gefährliche Gegenstände wie z.B. Schraubenzieher u.ä. sicher.
Gerade Messer führen immer wieder zu schweren und mitunter tödlichen Verletzungen.
Weitere Bestimmungen bzw. Ausnahmen vom Verbot können dem PDF-Dokument der Allgemeinverfügung der Bundespolizei entnommen werden.
(Quelle: Bundespolizei, Foto: Symbolbild)