Insgesamt 350.000 EUR Bargeld versuchte ein Reisender unbemerkt am Düsseldorfer Zoll vorbei zu transportieren. Am 26.11.2020 kontrollierten Zöllner am Düsseldorfer Flughafen ausreisende Personen. Während der Kontrollen wurden sie im Rahmen der Zusammenarbeit von Kollegen der Bundespolizei hinzugezogen, da diese eine Person mit einer größeren Summe Bargeld festgestellt hatten. Die Zöllner trafen vor Ort auf einen 50-jährigen in Düsseldorf wohnhaften türkischen Staatsangehörigen, der auf seinen Abflug in die Türkei wartete. Vor ihm ausgebreitet befanden sich bereits mehrere Geldbündel im Wert von 250.000 EUR, die er versteckt in seinen Schuhsohlen transportierte. Bei der weiteren Durchsuchung durch die Zollbeamten konnten dann weitere 100.000 EUR aufgefunden werden, sicher aufbewahrt in der Unterhose des Reisenden.
Auf diese erhebliche Geldsumme angesprochen antwortete der Betroffene, dass er das Geld von einem Bekannten bekommen habe und in die Türkei transportieren solle. Allerdings konnte er sich weder an den Namen, noch die Kontaktdaten dieses Bekannten erinnern. Da den Zöllnern weder eine Barmittelanmeldung, noch ein glaubhafter Beleg über die Herkunft des Geldes vorgelegt werden konnte, stellten die Beamten es noch vor Ort sicher. Im Nachgang wird geprüft, ob das Geld aus legalen Quellen stammt oder eventuelle Anhaltspunkte für zum Beispiel Geldwäsche vorliegen. Sollte dies der Fall sein, wird das Geld beschlagnahmt und einbehalten.
Zudem leiteten sie gegen den Düsseldorfer ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts der Nichtanmeldung von Barmitteln ein. Dass es sich im vor-liegenden Fall nicht um sein Eigentum handeln könnte, spielt hierbei keine Rolle. Dabei kann es durchaus teuer werden, für die Betroffenen. Die Nichtanmeldung von Barmitteln kann mit bis zu 1.000.000 EUR Bußgeld geahndet werden.
"Das die Kollegen am Flughafen größere, nichtangemeldete Summen Bargeld finden, ist nichts Ungewöhnliches." So Fabian Pflanz, Pressesprecher des Hauptzollamtes Düsseldorf. "Allerdings stellt ein so hoher Betrag, der zudem auch noch der-art versteckt wurde, auch dort die Ausnahme dar. Grundsätzlich müssen Barmittel ab 10.000 EUR sowohl bei der Ein- als auch Ausreise in bzw. aus der EU, angemeldet werden. Ziel dabei ist unter anderem die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
(Quelle/ Fotos: Hauptzollamt Düsseldorf)