Gestern Abend (21. Dezember) soll sich ein 27-jähriger Mann mehrmals in die Gleisanlagen des Bochumer Hauptbahnhofs begeben haben. Dabei hatte der aus Bottrop stammende somalische Staatsangehörige gleich mehrere Schutzengel. Zum einen fuhr während seines Aufenthalts in den Gleisanlagen kein Zug. Zum anderen verletzte er sich nicht durch seine Sprünge vom Bahnsteig in die Gleisanlagen.
Zudem wollte der 27-Jährige keinen Mund-Nasen-Schutz aufsetzen und zeigte sich ob der mehrfachen Aufforderung durch die Bundespolizisten uneinsichtig. Da er aufgrund seiner Alkoholisierung nicht mehr verkehrsfähig wirkte, wurde er zur Wache gebracht.
Dort ergab ein Atemalkoholtest, dass der Bottroper mit 3,1 Promille erheblich alkoholisiert war. Zur Ausnüchterung wurde er in das Polizeigewahrsam eingeliefert. Gegen den 27-Jährigen leitete die Bundespolizei Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen die Eisenbahnbetriebs- und Corona-Schutz-Verordnung ein.
In diesem Zusammenhang warnt die Bundespolizei vor den Gefahren des Bahnverkehrs und gibt folgende Verhaltenstipps:
Die Gefahren, die beim Betreten von Gleisanlagen und Bahnübergängen bestehen, werden aus bundespolizeilicher Erfahrung zumeist unterschätzt. Unfallursachen sind unter anderem unachtsames oder unsachgemäßes Verhalten auf Eisenbahnanlagen.
Seien Sie stets achtsam, wenn Sie sich an Orten aufhalten, wo sich Züge bewegen. Denn Züge ...
- durchfahren Bahnhöfe mit Geschwindigkeiten von bis zu 160 Stundenkilometern.
- Durch den entstehenden Luftsog können unmittelbar an der Bahnsteigkante befindliche Gegenstände in Bewegung geraten.
- können Hindernissen nicht ausweichen und haben einen sehr langen Bremsweg.
- nähern sich fast lautlos.. Ein elektrisch betriebener Zug - selbst mit über 200 Stundenkilometern - ist für das menschliche Ohr erst wahrnehmbar, wenn er bereits vorbeifährt!
- fahren auch außerhalb des ausgehängten Fahrplanes und können ein Gleis in beide Richtungen befahren.
(Quelle: Bundespolizei, Foto: Symbolbild)