Dienstagnachmittag (01.12.) stellten Bundespolizisten eine Druckluftwaffe bei einem 14-Jährigen in Essen sicher. Dieser zeigte die Waffe zwar nicht öffentlich, dennoch warnt die Bundespolizei davor, ohne berechtigtes Interesse und Erlaubnis der zuständigen Behörden, Waffen im öffentlichen Raum mitzuführen.
Der 14-jährige syrische Staatsangehörige aus Essen wurde gegen 16 Uhr am Eingang zum Essener Hauptbahnhof überprüft. Dabei wurde in seiner Umhängetasche eine griffbereite Druckluftwaffe (siehe Bild) sichergestellt. Zur Sachverhaltsklärung wurde der Jugendliche daraufhin mit zur Bundespolizeiwache genommen. Dort stellte sich heraus, dass es sich bei der Pistole um eine erwerbsscheinfreie Waffe handelte.
Diese darf jedoch nicht ohne waffenrechtliche Erlaubnis im öffentlichen Raum geführt werden und zudem nur Volljährigen überlassen werden darf. Daher wurde sie sichergestellt und die Eltern des 14-Jährigen informiert. Diese holten ihren "Sprössling" bei der Bundespolizei ab. Gegen ihn wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz eingeleitet.
(Quelle: Bundespolizei, Foto: Bundespolizei und Symbolbild)