Am späten Donnerstagabend (19. November 2020) erhielt die Polizei Hinweise von Zeugen, dass trotz des Verbots durch die geltende Coronaschutz-Verordnung eine Shisha-Bar im Berliner Viertel in Monheim am Rhein betrieben werde und sich auch Gäste darin aufhalten würden. Als daraufhin Polizeibeamte gegen Mitternacht die in Rede stehende Shisha-Bar aufsuchten, nahmen sie tatsächlich Stimmen mehrerer Personen daraus war. Nur kurz darauf konnten sie fünf Männer beobachten, welche die Bar fluchtartig durch den Haupteingang verließen. Die Polizeibeamten konnten die Männer jedoch stoppen und einer Kontrolle unterziehen.
Unter ihnen befand sich auch der Betreiber der Shisha-Bar, gegen den nun eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige wegen eines Verstoßes gegen § 10 der Corona-Schutzverordnung erstattet wurde. Weil der Mann seine Bar trotz Verbot betrieben hatte, erwartet ihn nun ein Bußgeld in Höhe von 5.000 Euro. Ferner wurde gegen ihn und seine vier Gäste Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen erstattet, da sie keine Mund-Nasen-Bedeckung trugen. Hier ist ein Regelsatz in Höhe von 50 Euro fällig. Zu diesen Verstößen wurde zuständigkeitshalber ein Bericht an das Ordnungsamt der Stadt Monheim am Rhein verfasst.
Anschließend kontrollierten die Polizeibeamten, ob sich noch weitere Personen in der Shisha-Bar aufhielten, was sich jedoch nicht bestätigte. Allerdings wurden die Polizisten auf andere Art und Weise fündig: So stellten sie insgesamt rund elf Kilogramm unversteuerten Shisha-Tabak sicher, woraufhin gegen den Betreiber auch ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen die Abgabenordnung (Steuerhehlerei) eingeleitet wurde. Hierzu wurde ein Bericht an das zuständige Zollamt gefertigt.
(Quelle: Polizei Mettmann, Foto: Symbolbild)