Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Bundeskriminalamt sowie weitere Strafverfolgungsbehörden haben am Donnerstag (29.10.) im Rahmen einer konzertierten Aktion in sechs Bundesländern insgesamt neun Chatgruppen im Messengerdienst „Telegram“ übernommen und sichergestellt. Die bundesweiten Ermittlungen gegen Administratoren entsprechender Gruppen sowie dortige Händler werden seit Juni 2020 geführt und haben bislang zur Identifizierung von 28 Beschuldigten geführt, gegen die gestern Durchsuchungsbeschlüsse in 30 Objekten vollstreckt werden konnten.
Die Beschuldigten stehen im Verdacht, unerlaubt Handel mit Betäubungsmitteln, gefälschten Dokumenten, illegal erlangten Daten und anderen inkriminierten Gütern über den Messengerdienst „Telegram“ betrieben zu haben. An der konzertierten Aktion waren auch die Staatsanwaltschaften in Essen, Hagen, Bremen, Chemnitz, Konstanz und Mannheim in Zusammenarbeit mit örtlichen Polizeidienststellen beteiligt - sowie die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg mit der Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB).
Im Rahmen der Maßnahmen konnte die Kommunikation in insgesamt neun Chatgruppen des Messengers „Telegram“ mit ca. 8.000 Mitgliedern übernommen und sichergestellt werden, darunter u.a. „Silk Road“, „Marktplatz//Schwarzmarkt“, „GermanRefundCrew“ oder „Cracked Accounts Shop“. Im Rahmen der Durchsuchungen der Wohnungen der Tatverdächtigen konnten zudem über vier Kilogramm Betäubungsmittel, acht Waffen und 8.000 €- Bargeld sowie zahlreiche weitere Beweismittel, insbesondere Smartphones und diverse Datenträger, sichergestellt werden.
Der Ermittlungskomplexes richtet sich gegen 13 Männer im Alter von 18 bis 54 Jahren. Gegen sie besteht u.a. der Verdacht des Verschaffens einer Gelegenheit zum unbefugten Erwerb bzw. zur unbefugten Abgabe von Betäubungsmitteln bzw. des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in teils nicht geringer Menge. Gegen einen 25-jährigen Mann konnte ein Haftbefehl vollstreckt werden. Zudem wurde ein weiterer 19-jähriger Mann vorläufig festgenommen, der am heutigen Tage dem Haftrichter vorgeführt werden wird.
Alternative zum Darknet
Bei dem Handel mit illegalen Waren und Dienstleitungen über „Telegram“ handelt es sich um eine Alternative zu Handelsplattformen im „Darknet“. Dabei erfolgt in den teilweise öffentlich zugänglichen Kanälen und Chatgruppen von „Telegram“ die Anbahnung der illegalen Geschäfte, etwa durch mit Bildern beworbene Angebote oder durch Listen verifizierter Händler. Die Abwicklung der illegalen Geschäfte zwischen Händler und Käufer erfolgt danach in separaten Chats zwischen einzelnen Telegram-Nutzern.
(Quelle/Fotos: Bundeskriminalamt)