Zwei Springmesser zog der Zoll am Flughafen Düsseldorf aus dem Verkehr. Bei den beiden Messern handelt es sich um sogenannte Springmesser, die in diesem Fall zudem noch die Form von Schusswaffen und eine integrierte Taschenlampe hatten.
Am Mittwoch (19.08.) landete der deutsche Staatsbürger (42) aus Bulgarien kommend in Düsseldorf und wurde dort von den Zollbeamten kontrolliert. Bei der Kontrolle seines Reisegepäcks fanden die Zöllner die zwei Springmesser. Diese wurden sofort sichergestellt und vor Ort ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Bannbruchs in Verbindung mit einem Verstoß gegen das Waffengesetz eingeleitet.
Die Einfuhr von Gegenständen, die unter das Waffengesetz fallen, stellt eine Straftat dar. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Gegenstände aus einem Drittland oder einem Mitgliedstaat der EU eingeführt werden.
(Quelle/Foto: Hauptzollamt Düsseldorf)