Eine Verpuffung war nach jetzigem Ermittlungsstand die Ursache für den Brand im Keller eines Mehrfamilienhauses am Mittwochnachmittag, 15. April, an der Margaretenstraße in Gelsenkirchen. Zuvor hatte der 27-jährige Hausbewohner im Flur des Kellers Wartungsarbeiten an einem Motorrad durchgeführt.
Ursprüngliche Meldung: Fünf Bewohner eines Mehrfamilienhauses wurden bei einem Brand am Mittwochnachmittag, 15. April, an der Margaretenstraße in Bulmke-Hüllen verletzt. Zudem entstand Sachschaden in noch unbekannter Höhe. Das Feuer brach gegen 17.10 Uhr in einem Kellerraum aus. Zu der Zeit hielt sich dort ein 27-Jähriger auf.
Er erlitt schwere Verletzungen und wurde mit einem Rettungshubschrauber in eine Spezialklinik geflogen. Infolge des Kellerbrandes war das Treppenhaus stark verqualmt. Vier weitere Bewohner (20, 20, 25, 55) wurden unter anderem mit Verdacht auf Rauchgasvergiftung zur Behandlung in umliegende Krankenhäuser gebracht. Die 25-Jährige hatte vorher noch dem Schwerverletzten geholfen.
Die Feuerwehr brachte den Brand schnell unter Kontrolle und löschte die Flammen ab. Die Polizei hat die Ermittlungen zur Brandursache aufgenommen. Für die Dauer der Rettungsmaßnahmen kam es zu Verkehrsbeeinträchtigungen. Die Florastraße wurde in Fahrtrichtung Herne zwischen der Hohenzollernstraße und Hohenstauffenallee gesperrt und als Landeort für den Rettungshubschrauber freigehalten. Polizisten leiteten den Verkehr ab.
Wahrscheinlich nur aus reiner Sensationslust haben Schaulustige gestern Abend den Einsatz der Polizei und Feuerwehr behindert. Am Landeplatz des Rettungshubschraubers sammelte sich eine Vielzahl von Menschen, die Foto- und Filmaufnahmen fertigten. Um den 27-jährigen Verletzten unter Wahrung seiner Persönlichkeitsrechte zum Rettungshubschrauber transportieren zu können, musste die Polizei einen LKW anhalten und den Fahrer bitten, sein Fahrzeug als Sichtblockade an der Örtlichkeit zu platzieren.
Hier eine ganz klare Botschaft der Polizei Gelsenkirchen: Befriedigen Sie nicht Ihre Sensationslust auf Kosten anderer und erstellen, veröffentlichen und verbreiten Sie niemals Fotos oder Videos von Einsatzgeschehen und hilflosen Personen. Sie behindern dabei auch die Rettungskräfte - im Ernstfall ist jede Sekunde wichtig! Wir weisen darauf hin, dass schon alleine das "Gaffen" mit einem Bußgeld bestraft werden kann. Das Fotografieren oder Filmen einer hilflosen oder verletzen Person stellt nach § 201a Strafgesetzbuch (StGB) einen Straftatbestand dar und kann mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Soweit es die Situation am Einsatzort zulässt, verfolgen wir das verbotswidrige Verhalten von "Gaffern".(Quelle: Polizei Gelsenkirchen, Foto: Feuerwehr Gelsenkirchen)