Trickdiebe und Trickbetrüger nutzen aktuell die Angst vor dem Corona-Virus aus, um vor allem ältere Menschen in ihren Wohnungen zu bestehlen oder zu betrügen. Die Straftäter geben sich dabei auch als Ärzte oder medizinisches Fachpersonal aus. Das Ziel der Täter ist es, in die Wohnung der Opfer zu gelangen, um Bargeld, Schmuck oder andere Wertsachen zu entwenden. Mit Ablenkungsmanövern gelingt es ihnen trotz Anwesenheit der Wohnungsinhaber die Wohnung zu durchsuchen. Neben falschen Polizisten, vorgeblichen Handwerkern oder Mitarbeitern der Stadtwerke sind derzeit auch Betrüger als falsche Mitarbeiter vom Gesundheitsamt unterwegs, die unter anderem angeblich Geldscheine desinfizieren wollen.
Dazu sollte man wissen, dass niemand unangekündigt Virentests oder Desinfektionsmaßnahmen an der Haustür oder in Ihrer Wohnung durchführt. Nur wenn man bereits erkrankt ist, es sich um einen besonderen Härtefall handelt und man bereits einen Arzt oder das Gesundheitsamt informiert hat, ist es gelegentlich möglich, dass ein Arzt oder medizinisches Fachpersonal einen Virentest an der Haustür oder in der Wohnung durchführt. In der Regel haben sich alle Menschen, bei denen ein Verdacht der Infizierung mit dem Corona-Virus besteht, bei bestimmten Institutionen einzufinden, um einen Virentest durchführen zu lassen. Die genaue Verfahrensweise erfahren Sie im konkreten Bedarfsfall bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt.
Um sich vor Trickdiebstahl und Trickbetrug zu schützen, sollte man folgendes beachten
- Geben Sie keine Details zu familiären oder finanziellen Verhältnissen preis
- Lassen Sie niemals Unbekannte in Ihre Wohnung
- Nutzen Sie einen Türspion und/oder eine Türsprechanlage
- Öffnen Sie Ihre Tür nur mit vorgelegter Türsperre. Ist eine Türsperre nicht vorhanden, sprechen Sie durch die geschlossene Tür
- Vergewissern Sie sich beim geringsten Zweifel bei der zuständigen Behörde über die Richtigkeit des Besuchs
- Lassen Sie sich von keiner Ihnen unbekannten Person die Einkaufstaschen in die Wohnung tragen
- Lassen Sie nur dann Handwerker in Ihre Wohnung, wenn sie diese auch bestellt haben oder sie vom Vermieter angekündigt worden sind
(Quelle: Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen, Foto: Symbolbild)