Freitag, 20. Dezember 2019

Das LKA NRW (Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen) warnt vor medizinischen Notfällen beim Konsum von E-Zigaretten mit illegalen Liquids

Illegale "Liquids" von E-Zigaretten sind immer häufiger mit synthetischen Cannabinoiden oder K.O.-Tropfen versetzt. Diese Mischungen können bei Konsum lebensbedrohliche Zustände auslösen. Das LKA NRW warnt in diesem Zusammenhang vor dem Konsum dieser "Liquids".

In NRW wurden in diesem Jahr mehrere Fälle bekannt, in denen Konsumenten dieser illegalen Substanzen notärztliche Hilfe benötigten. Eine exakte chemische Zusammensetzung der Drogen ist für den Konsumenten nicht zu erkennen und die Wirkung auf den Organismus nicht einschätzbar.

Die Verpackungen der illegalen Liquids lassen meist keine Rückschlüsse auf die Gefährlichkeit der hochgefährlichen Inhaltsstoffe zu. Häufig sind die Produkte sogar mit dem Hinweis versehen: "NOT FOR HUMAN CONSUMPTION" (übersetzt: nicht für den menschlichen Konsum bestimmt). Die Wirkungen der künstlich hergestellten "Cannabinoide" ähneln denen von "THC (Tetrahydrocannabinol)", dem berauschenden Wirkstoff von Cannabis. Sie haben jedoch häufig eine wesentlich höhere Wirkstärke. In Nordrhein-Westfalen besteht bei einigen Fällen der Verdacht, dass es sich bei der zugeführten Substanz um "GBL (Abkürzung für: Gamma-Butyrolacton)" handeln könnte. Ein Nachweis im Blut der Geschädigten wurde bislang nicht erbracht da "GBL" im Körper schnell abgebaut wird. Ein Nachweis der Substanz gelingt nur, wenn die E-Zigarette oder das E-Liquid untersucht werden kann.

Weitere Informationen rund um das Thema Drogen, Sucht und die oben beschriebenen E-Zigaretten-Liquids finden Sie auf einer Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: www.drugcom.de.

Darauf sollten Sie als Konsument von Liquids in E-Zigaretten achten:

  • Informieren Sie sich vor dem Konsum von E-Zigaretten über die Qualität und Herkunft des Liquids!
  • Lehnen Sie das Angebot ab, an fremden E-Zigaretten zu ziehen!

Das können Sie im Notfall tun:
  • Wenn Sie Übelkeit verspüren - begeben Sie sich sofort in ärztliche Behandlung!

(Quelle/ Foto: Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen)