Aufgrund von Erkenntnissen aus dem bei dem Generalbundesanwalt geführten Verfahren bezüglich des Terroranschlags vom 09.10.2019 in Halle wurde am Mittwoch (16.10.) die Wohnung zweier in Mönchengladbach wohnhafter Beschuldigter durchsucht.
Ermittler des Landeskriminalamtes NRW vollstreckten den durch die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach bei dem Amtsgericht Mönchengladbach beantragten Durchsuchungsbeschluss. Es besteht, laut einem Sprecher des LKAs, der Verdacht der Volksverhetzung gegen zwei 26 und 28-jährige Männer aus Mönchengladbach. Diese stehen im Verdacht, von dem Attentäter herrührende Unterlagen im Internet verbreitet zu haben.
Bei der Durchsuchung wurden zahlreiche elektronische Geräte und Speichermedien sichergestellt. Die Auswertung derselben sowie die weiteren Ermittlungen dauern an.
(Quelle: Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen, Foto: Symbolbild)