Am Donnerstag (29. August) beobachteten Polizisten um 18:25 Uhr auf der A40 im Bereich der Wiegestelle einen Verkehrsunfall mit einem Lkw. Eine Sattelzugmaschine mit Auflieger kam im Bereich der Anschlussstelle Hochfeld in Fahrtrichtung Venlo aus bislang ungeklärter Ursache nach links von der Fahrbahn ab und landete auf einer Fahrbahnbegrenzungsmauer. Die Beamten eilten dem Fahrer des Lkw zu Hilfe und sicherten die Unfallstelle ab. Glück im Unglück: Niemand wurde verletzt.
Leider spielten sich auf der Gegenfahrbahn wieder unglaubliche Szenen ab: Zahlreiche, sensationslustige Verkehrsteilnehmer verringerten ihre Geschwindigkeit, zückten ihre Mobiltelefone und machten Aufnahmen vom Unfallbeteiligten. Dass sich durch ihr Verhalten ein Rückstau bildete und mitunter nachfolgende Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden, nahmen die Hobby-Paparazzi billigend in Kauf.
Doch die Polizisten waren vorbereitet und machten ihrerseits Fotos von den Gaffern. Die abgelichteten Schaulustigen erwartet eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen vorschriftswidriger Nutzung eines Mobiltelefons am Steuer und mitunter eine Strafanzeige wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen.
Welche Konsequenzen ein derartiges Verhalten nach sich ziehen kann, erfuhr ein 41-Jähriger, der am 30.06.2018 mit seinem Handy einen Radfahrer filmte, der bei einem Verkehrsunfall auf der Wanheimer Straße stürzte und sich schwer verletzte.
Als verständigte Polizisten darauf aufmerksam wurden, schauten sie sich sein Smartphone an und stellten fest, dass der Mann das Video auf einer Social Media Plattform bereits veröffentlich hatte. Der Beschuldigte wurde für das zwei Minuten lange Video am 9. August 2019 zu einer Geldstrafe von 2.700 Euro verurteilt.
(Quelle/Foto: Polizei Duisburg)