Die Polizei hat am Donnerstag (04.07.) den Führerschein eines betrunkenen 21-jährigen E-Scooter Fahrers in Köln beschlagnahmt. Der junge Mann fuhr um 04:20 Uhr mit einem Atemalkoholwert von mehr als 1,1 Promille in Schlangenlinien auf dem Hohenzollernring, als er einer Streife der Polizei begegnete.
Der 21-Jährige zeigte sich überrascht, als die Beamten ihn zur Blutprobe mit zur Wache nahmen. Die Polizei weist darauf hin, dass das Führen von Elektro-Kleinstfahrzeugen unter Alkoholeinfluss wie das Führen anderer Kraftfahrzeuge, z.B. Autos, geahndet wird.
Die Polizei im Detail dazu: Je nach Grad der Alkoholisierung beziehungsweise dem Umfang alkoholbedingter Ausfallerscheinungen begeht ein Führer eines E-Scooters eine Straftat (§ 316 StGB). Verursacht ein betrunkener E-Scooter-Fahrer einen Unfall mit Personenschaden oder hohem Sachschaden, muss er zudem mit erheblichen zivilrechtlichen Konsequenzen rechnen, so die Polizei weiter.
(Quelle: Polizei Köln, Foto: Symbolbild/Archiv)