Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens zu dem Tötungsdelikt vom 12.10.2018, in Gelsenkirchen-Rotthausen, beantragte die Staatsanwaltschaft Essen beim zuständigen Amtsgericht Dursuchungsbeschlüsse und Untersuchungshaftbefehle. Auf Grundlage dieser Beschlüsse durchsuchte die Gelsenkirchener Polizei in den frühen Morgenstunden des gestrigen Tages insgesamt sechs Wohnungen in Dortmund, Essen und Herne. In den Durchsuchungsobjekten nahmen die Einsatzkräfte der Polizei aufgrund der Haftbefehle vier männliche Tatverdächtige im Alter von 23, 24, 25 und 26 Jahren fest. Darüber hinaus stellten die Durchsuchungskräfte in den Wohnungen zahlreiche Datenträger sicher. Die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft dauern an.
(Quelle: Polizei Gelsenkirchen, Foto: Symbolbild)