Sechs Hundewelpen entdeckten Zollbeamte bei einer Fahrzeugkontrolle am Mittwoch (06.02.) auf der Autobahn A 30 nahe Gildehaus an der Grenze zu Nordrhein-Westfalen in einem zuvor aus den Niederlanden eingereisten PKW. Die Reisenden gaben an, für eine Woche als Touristen in Amsterdam gewesen zu sein. Der 37-jährige Beifahrer hielt dabei einen Hundewelpen auf seinen Schoß.
Bei der Durchsicht des Wagens fanden die Ermittler im Kofferraum fünf weitere Welpen:
Hierbei handelte es sich nach Angaben der beiden Personen um American Staffordshire Terrier im Alter von jeweils fünfeinhalb Wochen. Die Welpen hatten sie auf einem Markt in Amsterdam für jeweils 300 Euro gekauft. Einen Kaufvertrag und weitere Dokumente wie ein EU-Heimtierausweis konnten nicht vorgelegt werden.
Die Zöllner verständigten das zuständige Veterinäramt. Von dort wurde angeordnet, dass die Welpen der Obhut eines Hundepflegedienstes unterstellt werden, wo die Tierärzte weiter Untersuchungen und erforderliche Impfungen vornehmen. Die osteuropäischen Reisenden konnten ihre Fahrt fortsetzen und haben nun die Möglichkeit die Hunde wieder in Empfang zu nehmen, wenn sie innerhalb einer bestimmten Frist, die notwendigen Unterlagen beibringen. Zusätzlich müssen sie für die Kosten von bis zu 6.000 Euro aufkommen, die sich aus Impfungen und Unterbringungskosten zusammensetzen.
Die Ein- und Durchreise von Welpen unter 15 Wochen ist, laut dem Zoll, verboten. Welpen dürfen nur mit einem ausreichenden Tollwut-Impfschutz nach Deutschland einreisen bzw. im Transit passieren.
(Quelle/Foto: Hauptzollamt Osnabrück)