Die acht Zollfahndungsämter Berlin-Brandenburg, Dresden, Essen, Frankfurt/Main, Hannover, Hamburg, München und Stuttgart haben am 05. und 06.12.2018 bundesweit 53 Wohnungen und Lagerstätten wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz durchsucht. An den bundesweiten Maßnahmen waren über 500 Zollbeamte, zwei Staatsanwältinnen sowie zahlreiche Fremdkräfte beteiligt.
Gegenstand der den Durchsuchungen zugrundeliegenden Ermittlungsverfahren ist der Verdacht, die Beschuldigten aus der gesamten Bundesrepublik hätten über einen in Polen betriebenen Onlineshop pyrotechnische Gegenstände bezogen, ohne im Besitz der dafür erforderlichen Erlaubnis gewesen zu sein. Europaweit konnten 57 Personen vorläufig festgenommen werden. Mehrere in der EU gehostete Webseiten sind abgeschaltet worden. Neben den hiesigen Durchsuchungen sind auch in Polen und den Niederlanden etliche Wohn- und Geschäftsräume sowie Lagerstätten durchsucht und umfangreiche Mengen an Feuerwerkskörpern und anderen Beweismitteln aufgefunden worden. Insgesamt konnten in Deutschland 27.264 Stück Feuerwerkskörper mit einer Nettoexplosivmasse (NEM) von 315 kg sichergestellt werden.
Nach dem vorläufigen Ermittlungsergebnis fanden die Einsatzkräfte in Deutschland neben den umfangreichen Mengen an illegaler Pyrotechnik auch zahlreiche Selbstlaborate, die ein erhebliches Gefahrenpotential und Verletzungsrisiko bergen. Bei einem Durchsuchungsobjekt in Bad Berleburg in NRW mussten deshalb sieben Mehrfamilienhäuser evakuiert werden. Der Zoll rät allen Käufern von Feuerwerkskörpern, sich vor der Bestellung über ihre Gefährlichkeit und Kennzeichnung kundig zu machen, um damit eine Eigen- oder Fremdgefährdung nicht entstehen zu lassen.
(Quelle/Fotos: Zollfahndungsamt Essen)