Das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen hat am Donnerstag (15.11.) entschieden: Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Essen und Gelsenkirchen sollen kommen. Für Essen soll das Fahrverbot, für Diesel unter EURO-5 und für Benziner unter EURO-3, ab dem Juli 2019 gelten. Es seien insgesamt 18 der 50 Stadtteile betroffen, darunter befindet sich auch ein Teilstück der viel befahrenen A40.
Das Land NRW könnte noch in Berufung gehen. Deswegen seien die aktuellen Urteile noch nicht rechtskräftig, laut einem Sprecher. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, gelten die Regeln ab September 2019 dann auch für EURO-5 Dieselfahrzeuge. In Gelsenkirchen ist die Kurt-Schumacher Straße vom Fahrverbot betroffen. Für Diesel unter EURO-6 Norm und für Benziner unter EURO-3. Anlass der Anordnung war eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH).
(Fotos: Rene Anhuth)