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Montag, 29. Oktober 2018

Halloween: Wenn aus Süßem Saures wird - Appell der Polizei an die Eltern

Viele Sachbeschädigungen sind laut Polizei in der letzten Halloweennacht (2017) angezeigt worden. Tatverdächtige waren fast immer Kinder und Jugendliche. Daher richtet sich die Polizei mit einem Appell für die Nacht zum 01. November an die Eltern: Reden Sie mit ihren Kindern über mögliche Konsequenzen - viele sogenannte Streiche sind Straftaten und werden verfolgt!

"Wenn fremdes Eigentum beschädigt, beispielsweise ein Auto beim Einwickeln mit Toilettenpapier zerkratzt wird, ist das eine Sachbeschädigung", sagt Joachim Schneider, Geschäftsführer der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Dasselbe gilt, wenn die Hausfassade oder Autos mit Eiern beworfen werden oder brennende Gegenstände im Briefkasten landen. "Sachbeschädigungen werden mit einer Geldstrafe und sogar mit bis zu zwei Jahren Gefängnis geahndet. Hinzu kommt, dass die Täter den entstandenen Schaden ersetzen müssen", so Schneider. Wer im Straßenverkehr z.b. durch einen "Horror-Clown" erschreckt wird, verreißt vielleicht das Autolenkrad und baut einen Unfall.

Das gilt natürlich auch und besonders für Bahnanlagen:

  • Müll an Bahnanlagen verteilen, Bahnwände oder Schautafeln mit Farbe beschmieren, S-Bahnen und Züge beschädigen: All das sind keine Kavaliersdelikte, sondern Sachbeschädigungen und somit strafbar.
  • Bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe drohen sogar, wenn Sachen beschädigt werden, die dem öffentlichen Nutzung dienen. Dazu gehören, demolierte Schauglasscheiben, Wartehäuschen oder zerkratze Scheiben und beschädigte Sitze in S-Bahnen und Zügen.

Mitgegangen, mitgefangen: Auch wer bei einem strafbaren Streich "nur" dabei war, kann wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung belangt werden und muss mit mindestens einer Geldstrafe rechnen. Darüber hinaus sind die Kosten für den Schaden aufzubringen. Zwar können Kinder bis 14 nicht belangt werden, dafür aber die Eltern bei Verletzung der Aufsichtspflicht.

Einer spannenden Halloween-Nacht mit viel Grusel steht nichts im Wege, wenn beim Streiche spielen gewisse Spielregeln eingehalten werden, damit alle Spaß haben und niemand zu Schaden kommt, so die Polizei weiter.

(Quelle/Fotos: Pol. Rheinisch-Bergischer Kreis, Pol. Mittelhessen und Bundespolizei)