Auswahl nach Städten

Freitag, 28. September 2018

Öffentlichkeitsfahndung und Warnung der Polizei vor dem sogenannten "PayPal-Dreiecksbetrug"

Die Polizei veröffentlicht ein Foto eines noch unbekannten Täters, der verdächtig ist, am sogenannten "PayPal-Dreiecksbetrug" beteiligt zu sein. Die Täter gingen in beiden Fällen wie folgt vor: Über Ebay-Kleinanzeigen kauften sie in einem Fall ein Smartphone, im zweiten Fall ein iPad. Dann gab der "Käufer" vor, im Krankenhaus zu liegen und das Gerät nicht selbst beim Verkäufer abholen zu können. Der Betrüger sagte zu, den Kaufpreis über PayPal zu überweisen und dann einen Bekannten zu schicken, der das Gerät abhole.

Der Kaufpreis ging dann auch in beiden Fällen zunächst auf den PayPal-Konten der jeweiligen Verkäufer ein. Zur Abholung erschien am selben Tag eine unbekannte Person. Nachdem die Person sich mit der Ware entfernt hatte, wurde die Paypal-Überweisung zurückgezogen. Ermittlungen ergaben, dass die Inhaber der PayPal-Konten die Überweisungen völlig zu Recht rückgängig gemacht hatten, da sie die Verfügung gar nicht getätigt hatten. Die Verkäufer standen somit in beiden Fällen ohne Geld und Ware da.

Und so funktioniert die Masche:

Der ehrliche Verkäufer stellt ein Produkt im Internet ein. Der Betrüger kauft den Gegenstand. Ihm wird die PayPal E-Mail-Adresse des Verkäufers übermittelt, um die Zahlung vorzunehmen. Gleichzeitig verkauft er einen anderen Artikel, den er selbst gar nicht hat. Eine dritte Person kauft diesen Gegenstand.

Der Dieb übermittelt aber nicht seine PayPal-Adresse zur Bezahlung, sondern gibt die Adresse des Verkäufers an. In einem Zwischenschritt fordert der Betrüger den Verkäufer auf, die Ware an eine andere Adresse zu verschicken oder eine unbekannte Person holt die Ware (angeblich im Auftrag des Verkäufers) an der Anschrift des Verkäufers ab. Die dritte Person zieht das überwiesene Geld zurück, da sie keine Ware erhalten hat. Dank des PayPal-Käuferschutzes wird ihr der Betrag zu Recht zurücküberwiesen. Der ehrliche Verkäufer hat also am Ende weder Geld, noch Ware!


Laut Polizei greift der PayPal-Verkäuferschutz nicht!: "Wenn der Artikel vom Käufer persönlich abgeholt wird oder der Verkäufer den Artikel persönlich ausliefert oder an eine andere als auf der Seite "Transaktionsdetails" angegebene Adresse versendet, gilt der Verkäuferschutz nicht", so die Behörde in einer Mitteilung.

Im Kreis Unna waren die Täter mit dieser Masche bereits mehrfach unterwegs. In einem der Fälle hat der Käufer ein Foto (siehe oben) von der Person gemacht, die das iPad in Kamen abgeholt hat. Wer kennt die abgebildete Person? Hinweise nimmt die Polizei unter der Rufnummer 02307/921-3220 entgegen.


(Quelle/Foto 1: Kreispolizeibehörde Unna & Foto 2: nrw-aktuell.tv)