Das NRW-Flüchtlingsministerium will Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen einlegen. Gemeinsam mit der Bochumer Ausländerbehörde wolle man verhindern, dass Sami A. nach Deutschland zurückkommt. #SamiA— WDR aktuell (@WDR) 13. Juli 2018
Die am Freitagmorgen (13.07.) erfolgte Abschiebung des Ex-Leibwächters Sami A. (42) von Al-Kaida-Anführer Osama bin Laden von Deutschland nach Tunesien soll nach einer Gerichtsentscheidung unverzüglich rückgängig gemacht werden. Sami A. lebte zuvor seit Jahren mit seiner Familie in Bochum.
Nach dem Beschluss der für das Ausländerrecht zuständigen Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom Freitagnachmittag:
« Stellt sich die Abschiebung als grob rechtswidrig dar und verletzt grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien. »
Entscheidend stellte die Kammer darauf ab, dass die Abschiebung zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beschlusses der für die asylrechtliche Bewertung des Sachverhalts zuständigen Kammer an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge noch nicht abgeschlossen war und deshalb abzubrechen gewesen wäre. Vielmehr sei sie sehenden Auges abschließend vollzogen worden.
Aus der wegen der fortbestehenden Abschiebungsverbote rechtswidrigen Abschiebung folge die Pflicht der Ausländerbehörde, den Antragsteller
Dass die Gerichtsentscheidung über das Fortbestehen der Abschiebungsverbote den Behörden erst bekanntgegeben wurde, als die Abschiebung bereits am Freitagmorgen in Gang gesetzt war, ist darauf zurückzuführen, dass alle beteiligten Behörden trotz mehrfacher Anfragen des Gerichts, den Zeitpunkt der geplanten Abschiebung nicht bekanntgegeben hatten.« unverzüglich auf Kosten der Ausländerbehörde in die Bundesrepublik Deutschland zurückzuholen. »
(Quelle: mit Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Foto: Symbolbild)